basof - Büro für Altersvorsorge- und Sozialforschung

Rentenversicherung und demografischer Wandel


Dass der demografische Wandel massive Auswirkungen auf die Finanzierung der Rentensysteme hat, ist offensichtlich: Einer sinkenden Zahl von Beitragszahlern steht eine steigende Zahl von Leistungsempfängern gegenüber.

Sollen die Einkommen der Rentner dennoch im Vergleich zum Einkommen der aktiven Generation auf einem hohem Niveau gehalten werden, ist dies aus volkswirtschaftlicher Sicht nur möglich, wenn den Rentensystemen deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt wird - dies gilt unabhängig davon, ob es sich um kapitalgedeckte Systeme wie die private und betriebliche Altersvorsorge oder um umlagefinanzierte Systeme wie die gesetzliche Rentenversicherung handelt.

Denn die steigende Lebenserwartung führt in beiden Systemen dazu, dass die vorhandenen Mittel über eine längere Rentenphase gestreckt werden müssen; bei gegebenen Beitragszahlungen sinken die monatlichen Rentenleistungen also in jedem Fall. Auf die geringen Geburtenraten reagieren die Systeme dagegen unterschiedlich. Während im Umlageverfahren durch die abnehmende Zahl der Beitragszahler zwangsläufig die "Rendite" sinkt, lässt sich im Kapitaldeckungsverfahren der demografisch bedingte Renditeverlust begrenzen, indem das Kapital in Ländern mit einer günstigeren demografischen Struktur angelegt wird - allerdings um den Preis eines höheren Anlagerisikos.

Eine Stärkung der kapitalgedeckten privaten und betrieblichen Altersvorsorge, wie sie der Gesetzgeber mit der "Riester-Rente" und dem Recht auf Entgeltumwandlung fördert, ist dennoch richtig und wichtig. Erstens ist es unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung unsinnig, einseitig auf ein einziges System zu setzen, gleichgültig ob umlagefinanziert oder kapitalgedeckt. Angesichts des momentanen Übergewichtes der umlagefinanzierten Rentenleistungen ist eine Stärkung der kapitalgedeckten Elemente geboten. Zweitens ist es wünschenswert, die Bürger jenseits eines sozialstaatlich erwünschten (Mindest-) Rentenniveaus nicht zu einer bestimmten Art und Weise der Alterssicherung zu zwingen. Ein Umlageverfahren kann aber im Gegensatz zu kapitalgedeckten Systemen nur über staatlichen Zwang funktionieren. Deswegen ist drittens eine Bereitstellung vermehrter Mittel für die Gesamtheit der Alterssicherungssysteme bei einem Ausbau der kapitalgedeckten Komponenten politisch besser durchsetzbar.

Allerdings hat sich bislang gezeigt, dass trotz milliardenschwerer Förderung der Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge nur zögerlich anläuft - und dass von der verbesserten Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge vor allem diejenigen Personengruppen Gebrauch machen, die ohnehin schon überdurchschnittlich gut versorgt sind. Deswegen ist ein Forschungsschwerpunkt von basof, wie sich private und betriebliche Altersvorsorge fördern lässt (Punkt "Altersvorsorge")




Zitierempfehlung: Büro für Altersvorsorge- und Sozialforschung (2005): Rentenversicherung und demografischer Wandel, Version vom 30. November 2005. Verfügbar im Internet unter www.basof.de, Zugriff am
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