basof - Büro für Altersvorsorge- und Sozialforschung

Altersvorsorge


Die Entwicklung der Abschlussquoten bei Riester-Renten zeigt: Der Ausbau der Altersvorsorge bleibt trotz eines milliardenschweren Förderprogramms hinter den Erwartungen zurück. Der Gesetzgeber hat der Bundesregierung den Auftrag erteilt, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn trotz der staatlichen Fördermaßnahmen die Verbreitung der zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge gering bleibt (§ 154 Abs. 2 Nr. 4 SGB VI). Einige Politiker aus Koalition und Opposition haben bereits verdeutlicht, welche Maßnahme sie für geeignet halten: Eine Verpflichtung zur Altersvorsorge.

Bevor eine derart schwerwiegender Eingriff in die Einkommensverwendung der Bürger erwogen wird, sollte jedoch eingehend geprüft werden, ob das Ziel einer Stärkung der Altersvorsorge nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann. Denn die derzeitige Zurückhaltung bei der Altersvorsorge hat ihre Gründe. Daher müssen die Hindernisse identifiziert und abgebaut werden, die einer weiteren Verbreitung privater und betrieblicher Altersvorsorge derzeit (noch) entgegenstehen. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass der Ausbau freiwilliger Altersvorsorge keineswegs so einfach ist, wie er auf den ersten Blick wirken mag. Damit es tatsächlich zu freiwilliger Altersvorsorge kommt, muss der Bürger

  • bereit sein, für das Alter vorzusorgen,
  • einen wahren Förderdschungel durchdringen,
  • undurchsichtige Vorsorgeprodukte vergleichen und schließlich
  • die Absicht zur Vorsorge in konkretes Handeln umsetzen.

Eine Vorsorgebereitschaft wird dann gegeben sein, wenn es dem Bürger sinnvoll erscheint, sich heute in seinen Konsummöglichkeiten einzuschränken, um etwas für das Alter zu sparen. Entscheidend ist bei dieser Abwägung die Einschätzung, ob das Ruhestandseinkommen auch ohne zusätzliche Vorsorgeersparnis ausreicht. Geht der Bürger beispielsweise davon aus, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ihm im Alter ausreichen, ist eine zusätzliches Vorsorgesparen nicht nötig. Basiert diese Überlegung jedoch auf einem Überschätzen von Rentenansprüchen unterbleibt freiwillige Altersvorsorge, obwohl sie objektiv sinnvoll und wünschenswert wäre.

Ist die prinzipielle Bereitschaft für Altersvorsorge vorhanden, muss vor der Auswahl des geeigneten Vorsorgeproduktes ein wahrer Förderdschungel durchdrungen werden. Denn die staatliche Förderung ist alles andere als leicht verständlich: Private und betriebliche Altersvorsorge werden unterschiedlich geförderte. Zudem unterscheidet sich die staatliche Förderung für private Altersvorsorge, je nachdem, ob diese über eine Riester-Rente, eine Kapital-Lebensversicherung oder auf andere Weise erfolgt. Auch bei betrieblicher Altersvorsorge ist die Förderung nicht einheitlich; hier kommt es auf den so genannten Durchführungsweg (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds) an.

Wenn die Art und Weise feststeht, auf die vorgesorgt werden soll, muss aus einer Vielzahl von Angeboten die Entscheidung für ein konkretes Vorsorgeprodukt getroffen werden. In der Regel erschweren jedoch komplexe und undurchsichtige Vorsorgeprodukte den Vergleich und die Auswahl des Vorsorgeproduktes erheblich.

Die Komplexität der Vorsorgeprodukte auf der einen Seite und mangelndes finanzielles Wissen auf der anderen Seite erschweren es jedoch erheblich, die Absicht zur Vorsorge in konkretes Handeln umsetzen. und tatsächlich einen Vorsorgevertrag zu unterschreiben. Denn sie führen oft dazu, dass das Befassen mit der Altersvorsorge zu einer ungeliebten Angelegenheit wird, die man im Zweifel lieber "morgen" als heute erledigt. Häufig resultiert daraus ein (dauerhaftes) Verschieben von Altersvorsorge.




Zitierempfehlung: Büro für Altersvorsorge- und Sozialforschung (2004): Altersvorsorge. Online-Informationen, Version vom 27. September 2004. Verfügbar im Internet unter www.basof.de, Zugriff am
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